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Gratifikation oder Lohn? Wann besteht ein Anspruch auf Bonus?

Gratifikation oder Lohn? Wann besteht ein Anspruch auf Bonus?

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Gratifikation oder Lohn? Wann besteht ein Anspruch auf Bonus?

X war ab 24.02.2010 bei der Z. AG angestellt mit einem Bruttolohn, der in den Jahren 2010 CHF 117‘107, 2011 CHF 241‘068, 2012 CHF 295‘826, 2013 CHF 330‘000 betrug. Zusätzlich zum Lohn sah der Arbeitsvertrag einen leistungsabhängigen Bonus vor, dessen Höhe basierend auf Gewinnen und Verlusten des Unternehmens zu berechnen war. Ein paar Monate nach dem Vertragsschluss genehmigte das Unternehmen ein Handbuch für Angestellte (employee handbook), das u.a. festlegte, dass der Bonus an mehrere Bedingungen geknüpft ist, u.a. darf der Angestellte im Moment der Auszahlung weder (selbst) gekündigt noch die Kündigung erhalten haben.

X. erhielt für die Jahre 2010 bis 2012 Bonuszahlungen, zuletzt in Höhe von CHF 1‘567‘020. Nachdem er seinen Arbeitsvertrag am 25.02.2014 kündigte, wurde er von seiner Arbeitgeberin freigestellt. In der Folge forderte der Arbeitnehmer von der Z. AG ausstehende Bonuszahlungen für die Jahre 2013 und 2014 (letztere pro-rata-temporis). Die Z. AG verwies zunächst auf die betreffende Regelung im Handbuch, offerierte ihm dann per Saldo aller Ansprüche eine Bonuszahlung in Höhe von CHF 850‘000, die von X. abgelehnt wurde, da ihm die Arbeitgeberin nach seiner...

iusNet AR-SVR 14.08.2018

 

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