Auch wenn der vorliegende Pachtvertrag in die Nähe des Arbeitsverhältnisses rückt, ist die Subordination vorliegend zu schwach, um von einem Dienstverhältnis auszugehen.
Ein befristet beschäftigter Beamter, der in ein parlamentarisches Amt gewählt wurde, hat zur Ausübung seines politischen Mandats Anspruch auf denselben Sonderurlaub, wie ein Lebenszeitbeamter.
Auch nach 15 Jahren Anstellung können abschätzige Bemerkungen über einen Vorgesetzten in einem auf Onlineportalen geposteten Film ein genügender Anlass für eine fristlose Kündigung sein.
Das Bundesgericht beurteilt das Erreichen des Streitwerts nach freiem Ermessen, weicht aber nicht ohne Grund von den Angaben der Vorinstanz oder der Parteivereinbarung ab.