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Mobbing

Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsschutz

Éclairages
Öffentliches Personalrecht

Bundesgerichtsurteil 1C_595/2023 vom 26. März 2024

Das Bundesgericht hat einen wegweisenden Entscheid (1C_595/2023 vom 26. März 2024) in Bezug auf Kündigungen während einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit (nachfolgend «AAUF») erlassen. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund eines Konfliktes am Arbeitsplatz arbeitsunfähig, kann der Kündigungsschutz entfallen. Dies wurde bereits seit geraumer Zeit in der Deutschschweiz von den kantonalen Gerichten so gehandhabt und die Sperrfristen bei einer AAUF nicht beachtet; in der Westschweiz herrscht eine andere Praxis. Nun hat das Bundesgericht sich zu dieser Frage geäussert und Klarheit geschaffen.
Leena Kriegers-Tejura
iusNet AR-SVR 29.10.2024

Kein Mobbing

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

4A_461/2023

Die Beschwerdeführerin arbeitete als Portfolio-Managerin bei der Beschwerdegegnerin. Nach ihrem Mutterschaftsurlaub einigten sie sich darauf, dass die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit wieder zu 80% aufnehmen würde. Sie wandte sich an ihren Vorgesetzten und klärte ihn darüber auf, dass sie einige risikobehaftet Fälle betreuen würde, mit dem Wunsch nach Unterstützung. In der darauffolgenden Leistungsbewertung beschien ihr der Vorgesetze mangelnde Organisation. Sie hätte Kollegen früher um Hilfe bitten sollen und ihre Assistentin besser einsetzen sollen. Die Beschwerdeführerin traf sich daraufhin mit der Leiterin der Personalabteilung und teilte ihr mit, dass sie schlecht schlafe, das Baby oft weine und sie ihr Vorgesetzter unter Druck setzen würde. Ein weiteres klärendes Gespräch lehnte sie ab. Kurze Zeit später war sie zu 100% arbeitsunfähig. Eine Analyse ihres Portfolios ergab, dass es qualitativ gleich war, wie die Portfolios der anderen Portfolio-Manager. Im Rahmen einer Massenentlassung wurde der Mitarbeiterin schliesslich gekündigt. Sie wehrte sich gerichtlich dagegen und wollte ihre Stelle behalten.
iusNet AR-SVR 15.07.2024

Lehrstück für Haftungsklagen wegen Persönlichkeitsverletzungen von Arbeitnehmenden

Éclairages
Privates Individualarbeitsrecht

Zusammenfassung und Besprechung der Urteile im Fall Motarjemi gegen Nestlé

Es ist sehr selten, dass erkrankte Arbeitnehmende gegen ihre ehemaligen Arbeitgebenden Haftungsklagen aufgrund von Art. 328 OR anstrengen. Motarjemi gegen Nestlé ist ein Fall, über den die Medien kürzlich berichtet haben. RAin Dr. iur. Sabine Steiger-Sackmann fasst die Prozessgeschichte zusammen und ordnet die wesentlichen gerichtlichen Erwägungen ein. Wichtige Hinweise für die Praxis runden den Beitrag ab.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 24.02.2023

Kündigung nach Arbeitsunfähigkeit wegen Mobbings missbräuchlich

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Weil die Arbeitgeberin nach Mobbing am Arbeitsplatz ihrer Fürsorgepflicht nicht ausreichend nachkam, war die Qualifikation der Kündigung kurz nach Ablauf der Sperrfrist als missbräuchlich nicht zu beanstanden.
iusNet AR-SVR 21.10.2022

Eine unfähige vorgesetzte Person allein ist noch kein Mobbing

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht musste beurteilen, ob ein "harter" Führungsstil einer vorgesetzten Person gegenüber einer hierarchisch unterstellten Person bereits die Voraussetzungen des Mobbing erfüllt hatte.
iusNet AR-SVR 14.07.2020

Höhe der Entschädigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Genugtuungsanspruch

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit der Höhe der Entschädigung in einem Fall der sexuellen Belästigung einer Angestellten der Schweizerischen Bundesbahnen SBB. Die Arbeitgeberin anerkannte zuvor, dass die Angestellte durch sexistische Witze bestimmter Arbeitskollegen belästigt worden war und sprachen ihr in ihrem Entscheid im November 2016 eine Entschädigung von einem Medianlohn zu.
iusNet AR-SVR 16.12.2018

Persönlichkeitsverletzung durch cholerischen, abschätzigen Vorgesetzten (4D_72/2017)

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Eine Persönlichkeitsverletzung gegenüber dem Arbeitnehmer kann auch vorliegen, wenn Verhaltensweisen der Arbeitgeberin einzeln genommen noch tolerierbar sind, aber in ihrer Intensität und Häufigkeit mit der Zeit zunehmen.
iusNet AR-SVR 21.06.2018

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