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Kein Mobbing

Kein Mobbing

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Kein Mobbing

Die Beschwerdeführerin warf der Beschwerdegegnerin vor, dass sie verantwortlich war für die Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes. Die Vorinstanz stellt aber fest, dass die Arbeitgeberin ihr in Bezug auf die Arbeitsbedingungen entgegengekommen war. In Gesprächen mit schwierigen Kunden sei sie begleitet worden und ihr Vorgesetzter hätte ein offenes Ohr für ihre Fragen und Anliegen gehabt. Auch sei ihr Arbeitsort angepasst worden und es sei ihr eine Assistentin zur Seite gestellt worden. Sie sei daher nicht als Opfer von Mobbing zu betrachten (E. 5). Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab.

iusNet AR-SVR 15.07.2024

 

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