Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsschutz
Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsschutz
Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsschutz
Das Bundesgericht hat einen wegweisenden Entscheid (1C_595/2023 vom 26. März 2024) in Bezug auf Kündigungen während einer arbeitsplatzbezogenen Arbeitsunfähigkeit (nachfolgend «AAUF») erlassen. Ist ein Arbeitnehmer aufgrund eines Konfliktes am Arbeitsplatz arbeitsunfähig, kann der Kündigungsschutz entfallen. Dies wurde bereits seit geraumer Zeit in der Deutschschweiz von den kantonalen Gerichten so gehandhabt und die Sperrfristen bei einer AAUF nicht beachtet; in der Westschweiz herrscht eine andere Praxis. Nun hat das Bundesgericht sich zu dieser Frage geäussert und Klarheit geschaffen.
Der dem Bundesgerichtsentscheid zugrunde liegende Sachverhalt
Der Arbeitnehmer A (nachfolgend Arbeitnehmer), geboren 1964, war seit dem 1. Mai 1997 als Ausbilder bei der Schweizer Armee tätig. Unter anderem war er vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2020 beim Kompetenzzentrum Systeme und Führung der Division angestellt, das dem Kommando Operationen unterstellt ist. Ab dem 1. Juli 2020 übte er eine Funktion im Stab des Kommandos Ausbildung (nachfolgend Arbeitgeberin) aus; eine Stelle, die er zuvor innehatte. Zuletzt hatte er den Rang eines Oberstleutnants erreicht.
Am 19. Januar 2021 teilte der Arbeitnehmer der Arbeitgeberin mit, dass er eine Nebenbeschäftigung als Vorstandsmitglied des Vereins zur Unterstützung und Förderung der Patrouille des Glaciers (ASPdG) ausübe. Auf Aufforderung der Arbeitgeberin hin, legte er am 9. März 2021 einen Überblick über diese Tätigkeit vor. In einem Gespräch am 19. März 2021 teilte der Chef des Ausbildungskommandos dem Arbeitnehmer mit, dass er das Gesuch um Ausübung dieser Nebentätigkeit nicht annehmen könne: Ein Interessenkonflikt mit seiner aktuellen Funktion als Berufsoffizier könne nicht ausgeschlossen werden; die mit dieser Tätigkeit verbundenen Entschädigungen könnten dem Image der Schweizer Armee schaden; der Zeitaufwand könne seine Fähigkeit, sein Pflichtenheft zu erfüllen, negativ beeinflussen. Auf Wunsch der...
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