Höhe der Entschädigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Genugtuungsanspruch
Höhe der Entschädigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Genugtuungsanspruch
Höhe der Entschädigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Genugtuungsanspruch
Der Beschwerdeführerin war seit 22. August 1994 in verschiedenen Positionen bei den Schweizerischen Bundesbahnen SBB tätig. Nachdem ihre Stelle im Rahmen einer Reorganisation gestrichen worden war, wehrte sie sich gegen die Überweisung ins Arbeitsmarktcenter. Als Begründung führte sie schriftlich an, dass es für sie unzumutbar sei, das Bewerbungsverfahren bei ihrem ehemaligen Chef durchzuführen, der in der Vergangenheit die verbalen sexuellen Belästigungen in Form von Scherzen und sexistischen Bemerkungen durch Arbeitskollegen ignoriert hatte. Im vor dem Bundesverwaltungsgericht eingeleiteten Verfahren rügte die Beschwerdeführerin die Verletzung von Art. 3 ff. des Gleichstellungsgesetzes vom 24. März 1995, GlG; SR 151.1) und verlangte eine Entschädigung von vier Medianlöhnen sowie eine zusätzliche Genugtuung.
Die SBB entschieden bereits im November 2016 dass die Beschwerdeführerin zwischen April 2013 und Februar 2014 zum Opfer sexueller Belästigungen i.S.v. Art. 4 GlG durch ihre Arbeitskollegen in Form von sexistischen, abwertenden und körperlichen Äußerungen und Witzen geworden war. Daher bestand für das Bundesverwaltungsgericht keine Notwendigkeit, der Frage...
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