Massgebend für die Feststellung der hierarchischen Unterstellung sind sowohl die für den vorübergehenden Versetzungsentscheid zuständige Person sowie beispielsweise der tatsächliche Arbeitsplatz oder die Teilnahme an Mitarbeitergesprächen und Sitzungen
Eine Entschädigung von vier Monatslöhnen für eine Kündigung, die missbräuchlich ist, weil die Arbeitgeberin keine Rücksicht auf Alter sowie die Dienstjahre des Mitarbeiters genommen hatte, ist angemessen.
Ist der Arbeitnehmer, ohne mit der Arbeitgeberin Rücksprache zu nehmen bei schlechter Auftragslage von der Arbeit zeitweise ferngeblieben, ist eine Verrechnung der Minusstunden mit dem Lohn gerechtfertigt.
Die Arbeitgeberin hat bei Überwachung von Arbeitnehmer eine Abwägung der eigenen Interessen gegen diejenige am Schutz der Privatsphäre der Arbeitnehmer vorzunehmen und das mildeste Mittel zu wählen.