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Kündigungsgrund bei Reorganisation von Verwaltungseinheiten (8C_504/2017)

Kündigungsgrund bei Reorganisation von Verwaltungseinheiten (8C_504/2017)

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Kündigungsgrund bei Reorganisation von Verwaltungseinheiten (8C_504/2017)

Das Bundesgericht stützt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wonach die Entlassung im Rahmen einer Reorganisation nicht gegen Art. 10 Abs. 3 PBG in Verbindung mit Art. 104e Abs. 1 BPV verstösst.

Die Beschwerdeführerin war zunächst in einem auf zwei Jahre befristeten Arbeitsverhältnis in einer Leitungsfunktion tätig. Danach wurde sie unbefristet in unterschiedlichen Funktionen im Bundesamt für Sport eingesetzt. Nachdem ihr im Spätsommer 2015 mitgeteilt worden war, dass die von ihr geleiteten Bereiche geschlossen werden müssten, wurde ihr im Februar 2016 die Reorganisationsvereinbarung zur Unterzeichnung ausgehändigt. In der Folge verlangte die Beschwerdeführerin die Aufnahme eines Anhangs zur Reorganisationsvereinbarung, was das Bundesamt für Sport mit Hinweis auf Vollständigkeit der ursprünglichen Vereinbarung ablehnte. Für den Fall der Nichtunterzeichnung stellte der Beschwerdegegner die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in Aussicht. Daraufhin retournierte die Beschwerdeführerin die ursprüngliche Vereinbarung unterzeichnet, jedoch mit dem handschriftlichen Vorbehalt, es handle sich um eine «unilaterale Klarstellung». Nachdem der Beschwerdegegner nachgefragt hatte...

iusNet AR-SVR 26.03.2018

 

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