Entlassung eines schwierigen Mitarbeiters nach 25-jähriger Anstellung (4A_31/2017)
Entlassung eines schwierigen Mitarbeiters nach 25-jähriger Anstellung (4A_31/2017)
Entlassung eines schwierigen Mitarbeiters nach 25-jähriger Anstellung (4A_31/2017)
Der Beschwerdeführer war während 25 Jahren bei der Beschwerdegegnerin angestellt. Er wurde wegen unangemessenem und negativem Verhalten gegenüber Arbeitskollegen, unverhältnismässig langen Pausen während der Arbeitszeit und wegen Nichteinhaltung der Kleidervorschriften abgemahnt. Zudem kam es in der Folge zu einer schlechteren Arbeitsleistung und zahlreichen Krankheitsabwesenheiten, die zu einer vertrauensärztlichen Untersuchung führten. Der Vertrauensarzt bestätigte, dass die wiederkehrenden Absenzen auf Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zurückzuführen seien. Da das Verhalten des Arbeitnehmers sich nicht besserte, sprach die Arbeitgeberin die Kündigung aus. Die Gründe für die Kündigung entsprachen denjenigen der Abmahnung. Im Zeitpunkt seiner Entlassung war der Arbeitnehmer 60 Jahre alt.
Im Nachgang zu dieser Kündigung kam es bei der Arbeitgeberin zu einer Reorganisation mit zahlreichen Kündigungen. Der in diesem Zusammenhang erstellte Sozialplan sah für die entlassenen Mitarbeiter eine Entschädigung von zwei Wochenlöhnen pro Dienstjahr vor.
Vor der Vorinstanz hatte der Beschwerdeführer missbräuchliche Kündigung und Entschädigung gestützt auf unterschiedliche...
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