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fristlose Kündigung

E-Mails von Kundinnen und Kunden gelöscht - ein Grund für eine fristlose Kündigung?

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht hatte die Entscheidung der Vorinstanz zu beurteilen, wonach das Löschen von E-Mails von Geschäftskundinnen und -kunden allein eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigten.
iusNet AR-SVR 17.09.2020

Vertragsfreiheit ist auch die Freiheit, keinen Vertrag abzuschliessen

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht beurteilte eine fristlose Kündigung, die ausgesprochen worden war, nachdem sich ein Arbeitnehmer der Versetzung nach Jordanien verweigert hatte.
iusNet AR-SVR 30.07.2020

Falsche Zeiterfassung und verschleierndes Verhalten rechtfertigen fristlose Kündigung

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob die Vorinstanz eine Rechtsverletzung beging, indem es die Rechtzeitigkeit der fristlosen Auflösung des Arbeitsverhältnisses bestätigte.
iusNet AR-SVR 21.07.2020

Mad Heidi: Fristlose Kündigung eines langjährigen Mitarbeiters der Kantonspolizei

Éclairages
Öffentliches Personalrecht
Die Kündigung gegen einen Angestellten der Kantonspolizei Zürich ausgesprochene fristlose Kündigung ist missbräuchlich und deshalb nichtig, obwohl er sicht entgegen der Ablehnung des Gesuchs um unbezahlten Urlaub bzw. um Bewilligung um Nebenbeschäftigung als Drehbuchautor an einem Filmprojekt betätigte.
Matthias Schweizer
iusNet AR-SVR 24.05.2020

Fristlose Kündigung wegen grober Verkehrsregelverletzung mit Dienstwagen

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Eine fristlose Kündigung wegen einer groben Verkehrsregelverletzung, die mit einem Dienstwagen in Ausführung der Tätigkeit begangen wird, erfolgt rechtmässig.. Verhält sich dazu der Arbeitnehmer nach begangener Tat nicht integer, ergibt sich daraus ein weiterer Grund für die Zerrüttung des Vertrauens.
iusNet AR-SVR 27.04.2020

Fristlose Kündigung wegen verspäteter Meldung einer Gefahrensituation

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Eine fristlose Kündigung muss umgehend nach Kenntnisnahme der schweren Treuepflichtverletzung ausgesprochen werden. In öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen ist dies aufgrund der Gewährung des rechtlichen Gehörs zu relativieren.
iusNet AR-SVR 22.02.2020

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