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Fristlose Kündigung wegen grober Verkehrsregelverletzung mit Dienstwagen

Fristlose Kündigung wegen grober Verkehrsregelverletzung mit Dienstwagen

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Fristlose Kündigung wegen grober Verkehrsregelverletzung mit Dienstwagen

Der Beschwerdeführer war bei der Beschwerdegegnerin, einer Vertreterin einer bestimmten Automarke in einem Autocenter, seit Juli 2017 in diversen Funktionen tätig gewesen. Am 16. November 2017 sprach die Beschwerdegegnerin gegen ihn die fristlose Kündigung aus. Folgendes hatte dazu geführt: In Ausführung seiner Aufgaben ging der Beschwerdeführer am 14. November 2017 zu einem Kunden, um diesem sein Fahrzeug zurückzugeben und das ihm geliehene Ersatzfahrzeug der Arbeitgeberin, einen Porsche 911, zurückzuholen. Auf dem Rückweg zur Garage im Autocenter, ergab eine Radarkontrolle eine Geschwindigkeit von 136 km/h auf einem Abschnitt, der eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vorsah. Er informierte seinen Vorgesetzten bei Ankunft in der Garage telefonisch, dass er sich habe mitreissen lassen und ca. 100km/h gefahren sei, darum die Höchstgeschwindigkeit überschritten habe. Er teilte seinem Vorgesetzten auch die Möglichkeit mit, stattdessen seine Mutter oder seinen Bruder anzuzeigen. Am nächsten Tag kam die Polizei zum Vorgesetzten, wobei Kundschaft anwesend war und schilderte den Tathergang. Gleichentags erfolgte die fristlose Kündigung.

Durch die Überschreitung der...

iusNet AR-SVR 27.04.2020

 

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