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fristlose Kündigung

Höhere Anforderungen bei fristloser Entlassung nach ordentlicher Kündigung

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Das Bundesgericht wies die Beschwerde einer AG ab, die Aufbau und Betrieb einer Plattform für den Austausch von Daten, Dienstleistungen und Waren bezweckt. Sie kündigte einem Arbeitnehmer – dem Beschwerdegegner – per sofort aus wichtigem Grund, nachdem sie ihm bereits ordentlich gekündigt hatte. Dieser klagte erfolgreich auf Gehaltsnachzahlungen und Entschädigung inkl. Zins.
iusNet AR-SVR 25.06.2024

Fristlose Entlassungen müssen unverzüglich ausgesprochen werden

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Die sofortige Auflösung eines Arbeitsverhältnisses ist beim Vorliegen wichtiger Gründe zulässig (Art. 337 Abs. 1 OR). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes muss die Kündigung mit sofortiger Wirkung unverzüglich erfolgen.
iusNet AR-SVR 25.06.2024

Kein Schadenersatz durch den Arbeitnehmer

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Nach einem Streit, dessen Hintergründe unklar sind, kam es zur Umstrukturierung der Führungsetage einer AG. Die abgewählten Verwaltungsräte stellten sich auf den Standpunkt, dass der neue Verwaltungsrat die Kontrolle über die Firma unrechtmässig erlangt hatte, klagten und traten weiterhin als Organe der Firma in Erscheinung, woraufhin ein Streit um die Zeichnungsberechtigungen und Berechtigung zur Freigabe von Zahlungen entbrannte. Der Finance Manager hatte genug davon und kündigte zunächst ordentlich sein Arbeitsverhältnis.

Fristlose Entlassung und Arbeitszeugnis

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Die Beschwerdeführerin wehrte sich vor Bundesgericht gegen das Urteil der Vorinstanz, welches die fristlose Entlassung der Beschwerdegegnerin als ungerechtfertigt erachtete. Die fristlose Kündigung erfolgte, weil die Beschwerdeführerin der Beschwerdegegnerin vorwarf, ein Arbeitszeugnis ungerechtfertigt erlangt zu haben.
iusNet AR-SVR 13.03.2024

Fristlose Entlassung eines Polizisten

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Die Kantonspolizei löste das Arbeitsverhältnis mit dem Beschwerdeführer wegen Verletzung der Treuepflicht gemäss § 49 des Personalgesetzes des Kantons Zürich vom 27. September 1998 (PG/ZH; LS 177.10) mit sofortiger Wirkung auf. Zur Begründung führte sie an, der Beschwerdeführer habe sich aktiv an der Plattform "Wir für Euch" beteiligt; diese richte sich gegen die Polizeiarbeit bei der Durchsetzung der COVID-Massnahmen und rufe Polizeiangehörige zur Missachtung der Dienstpflicht und die übrigen Bürger zu querulatorischen Anzeigen gegen Polizisten auf. Dagegen wehrte sich der Beschwerdeführer vor Bundesgericht und forderte Lohnersatz sowie eine Entschädigung und Abfindung.
iusNet AR-SVR 12.03.2024

Fristlose Entlassung wegen krankheitsbedingter Abwesenheit trotz Arztzeugnis

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Dem Beschwerdegegner wurde fristlos gekündigt. Der Beschwerdeführer behauptete, er sei unentschuldigt seinem Arbeitsplatz ferngeblieben, obwohl ein Arztzeugnis seine Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen bestätigte.
iusNet AR-SVR 20.02.2024

Covidmassnahmen: Nichtbefolgung der Maskentragpflicht

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Die Beschwerdeführerin hat nach der im Rahmen der Covidmassnahmen per Ende Oktober 2020 erfolgten Einführung der Maskentragpflicht in Gebäuden der Stadtverwaltung Zürich unter Berufung auf ein ärztliches Zeugnis geltend gemacht, sie könne aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen.
iusNet AR-SVR 19.07.2023

Fristlose Kündigung eines Museumswärters: rechtliche Beurteilung durch Erstgericht willkürlich

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Weil die Beurteilung der Gesamtheit der Umstände durch das Erstgericht willkürlich war, wurde die Beschwerde gutgeheissen, das angefochtene Urteil abgeändert, die fristlose Auflösung des Dienstverhältnisses aufgehoben und der Beschwerdeführer rückwirkend wieder in sein Amt eingesetzt.
iusNet AR-SVR 16.12.2022

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