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Paritätische Kommission der Reinigungsbranche büsst eine Arbeitgeberin

Paritätische Kommission der Reinigungsbranche büsst eine Arbeitgeberin

Jurisprudence
Kollektives Arbeitsrecht

Paritätische Kommission der Reinigungsbranche büsst eine Arbeitgeberin

Die paritätische Kommission der Reinigungsbranche in Genf büsste die A. GmbH wegen eines Verstosses gegen den GAV im Umfang von Fr. 1'300.--. Bei der Durchsetzung monierte die A. GmbH die fehlende Zuständigkeit. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde ab. Für die Beschwerde in Zivilsachen war die Streitwertgrenze nicht überschritten respektive es fehlte an einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde führte für die A. GmbH schliesslich nicht zum Erfolg.

iusNet AR-SVR 10.05.2023

 

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