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Busse wegen Nichteinhaltung des Gesamtarbeitsvertrages

Busse wegen Nichteinhaltung des Gesamtarbeitsvertrages

Jurisprudence
Kollektives Arbeitsrecht

Busse wegen Nichteinhaltung des Gesamtarbeitsvertrages

Wegen zahlreicher und sogar schwerwiegender Verstösse gegen den Gesamtarbeitsvertrag wurd eine Arbeitgeberin zu einer Busse und Lohnnachzahlungen verpflichtet. Dass die Arbeitgeberin Lohnzuschläge ausgerichtet hatte, wurde positiv berücksichtigt (Sachverhalt).

Die Festsetzung der Busse war nicht willkürlich und die Beschwerde gegen diesen Entscheid daher abgewiesen (E. 5).

iusNet AR-SVR 20.07.2022

 

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