Verletzung des rechtlichen Gehörs kostet drei Monatslöhne
Verletzung des rechtlichen Gehörs kostet drei Monatslöhne
Verletzung des rechtlichen Gehörs kostet drei Monatslöhne
Die Rechtsstreitigkeit zwischen dem Pastor A. und der evangelisch-reformierten Kirchgemein des Kantons Waadt wegen seiner Entlassung respektive des verletzten rechtlichen Gehörs war bereits einmal vor Bundesgericht. Damals hatte es entschieden, dass die Entschädigung (bisher CHF 10'000.--) unter Berücksichtigung aller Umstände neu festzusetzen sei, wobei das Mitverschulden des A. unberücksichtigt bleiben müsse. (Sachverhalt).
Zwar stellte die Vorinstanz in ihrem neuen Urteil alle Umstände fest, kam aber nach deren Würdigung zu derselben Höhe der Entschädigung von CHF 10'000.--, weshalb sie den gesteckten Rahmen des Rückweisungsentscheides offensichtlich überschritt. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde dagegen teilweise gut und erachtete eine Entschädigung von CHF 34'080.-- (drei Monatslöhne) als angemessen (E. 4).
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