Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht willkürlich
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht willkürlich
Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht willkürlich
Zusammenfassend erachtete das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz die Kündigung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs zwar als fehler- bzw. mangelhaft, allerdings sachlich begründet und nicht missbräuchlich. Das Bundesgericht stufte die Anwendung des Schwyzer Personalgesetzes durch die Vorinstanz nicht als willkürlich ein.
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