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Arbeitsgerichtsbarkeit

Arbeitsgerichtsbarkeit

Fristenlauf nach Abschluss der Schlichtung (CAPH/132/2017)

Rechtsprechung
Arbeitsgerichtsbarkeit
Strittig war, die Einhaltung der dreimonatigen Frist nach Art. 209 Abs. 3 ZPO zur Einreichung der Klage für eine Forderung zu Geldzahlung und auf Ausstellung eines Arbeitszeugnisses gestützt auf die Klagebewilligung nach Schlichtungsverhandlung.
iusNet AR-SVR 22.09.2017

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