Medienmitteilung des Bundesrats vom 8. Mai 2020 / Rundschreiben des SEM per 11. Mai 2020
Am 8. Mai 2020 hat der Bundesrat Verordnungsanpassungen zur Lockerung der Einreise- und Zulassungsbeschränkungen für Erwerbstätige verabschiedet. Diese werden auf den 11. Mai 2020 in Kraft treten.
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Kosten für den Transport einer versicherten Person zu Dialysebehandlungen und ärztlichen Konsultationen im Zusammenhang mit einer Nierentransplantation im konkreten Fall von der Krankenversicherung im gesetzlichen Umfang als Pflichtleistung übernommen werden müssen.