iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Direkte Verpflichtung durch Beiladung im Prozess? (9C_198/2017, 9C_199/2017)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld
Die "Ausdehnung der Rechtskraft" durch die Beiladung ist nicht so zu verstehen, dass die Beigeladenen durch den Endentscheid direkt zu etwas verpflichtet werden können. Hierzu ist grundsätzlich ein eigenständiges Verfahren anzustreben. Unklar, ob Ausnahmen möglich sind bzw. bleiben. Verschärfung der bisherigen Praxis?
iusNet AR-SVR 14.09.2017

Überwachung von Arbeitnehmenden und Versicherten - transparente Regeln statt Ad-hoc-Observationen

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
Öffentliches Personalrecht
Internationales Arbeitsrecht
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Invalidenversicherung
Unfallversicherung
Internationales Sozialversicherungsrecht
Die Überwachung von Arbeitnehmenden und die Observation von Versicherten sind unabhängig von der Schwere der im Raum stehenden Vorwürfe grundsätzlich unzulässig, wenn sie ohne klare Grundlage in der Rechtsordnung ad hoc erfolgen. Dieser Grundsatz stärkt die Transparenz und Voraussehbarkeit der Datenbearbeitung und setzt einer Verwertung illegal erhobener Beweise enge Grenzen. Die jüngste Bundesgerichtspraxis nimmt diesen Grundsatz auf, schwächt ihn aber über die "Hintertür des Einzelfalls" allzu stark ab, worunter Grundanliegen des Rechts und des Datenschutzes leiden.
Philipp Egli
iusNet AR-SVR 12.09.2017

"Anfechtungsfrist" bei unrechtmässiger formloser Erledigung (8C_802/2016)

Rechtsprechung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Unfallversicherung
Hat der Versicherer die Verweigerung von Leistungen nicht in Verfügungsform, sondern formlos mitgeteilt und ist die betroffene Person damit nicht einverstanden, hat sie dies nach der Rechtsprechung innerhalb eines Jahres seit der Mitteilung zu erklären. Ohne fristgerechte Intervention erlangt der Entscheid rechtliche Wirksamkeit, wie wenn er zulässigerweise im Rahmen von Art. 51 Abs. 1 ATSG ergangen wäre.
iusNet AR-SVR 11.09.2017

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