Mit der Reform der beruflichen Vorsorge (BVG) sollen Renten gesichert, die Finanzierung gestärkt und Teilzeitbeschäftigte besser abgesichert werden (insbesondere Frauen). Die Vernehmlassung wurde am 13. Dezember 2019 vom Bundesrat eröffnet und läuft am 27. März 2020 ab.
Der Bundesrat hat die Massnahmen für die Reform AHV 21 bestimmt. Die Botschaft zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll bis Ende August 2019 vorliegen.