Das Bundesgericht wandelt betreffend die Anforderungen an eine Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung weiter auf dogmatischen Irrwegen
Trotz expliziter Einsprache schützte das Bundesgericht eine Auslegung von zwei Schreiben des Arbeitnehmers durch die Vorinstanz nach dem Vertrauensprinzip, wonach die Einsprache nicht als Einsprache, sondern als Opponieren gegen die Kündigungsgründe zu verstehen sei. Der Arbeitnehmer hatte in seiner Einsprache das Ende des Arbeitsverhältnisses definiert, woraus das Bundesgericht einen fehlenden Fortsetzungswillen des Arbeitnehmers ableitete, der mit einer Einsprache angeblich einher gehen müsse. Rechtsanwalt MLaw Marc Wohlwend stellt das neueste Urteil des Bundesgerichts betreffend die Anforderungen an eine Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung in den Kontext der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.
Präzisierung der Rechtsprechung zum Ferienlohn: Keine Abgeltung des Ferienanteils im laufenden Lohn bei Vollzeitbeschäftigung
Erneut präzisiert das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Abgeltung des Ferienanteils im laufenden Lohn bei einer Vollzeitanstellung. Rechtsanwalt Andreas Becker ordnet das jüngste Urteil des Bundesgerichts in die bisherige Rechtsprechung ein und ruft die strengen Voraussetzungen des Bundesgerichts in Erinnerung. Lösungsvorschläge aus der Praxis sollen Arbeitgebenden dienen ein potentielles Doppelzahlungsrisiko möglichst zu vermeiden.
Lehrstück für Haftungsklagen wegen Persönlichkeitsverletzungen von Arbeitnehmenden
Es ist sehr selten, dass erkrankte Arbeitnehmende gegen ihre ehemaligen Arbeitgebenden Haftungsklagen aufgrund von Art. 328 OR anstrengen. Motarjemi gegen Nestlé ist ein Fall, über den die Medien kürzlich berichtet haben. RAin Dr. iur. Sabine Steiger-Sackmann fasst die Prozessgeschichte zusammen und ordnet die wesentlichen gerichtlichen Erwägungen ein. Wichtige Hinweise für die Praxis runden den Beitrag ab.
Entschädigungen wegen missbräuchlicher Kündigung sind steuerbefreit
Das Bundesgericht hat einen Entscheid zur Steuerunterstellung von Entschädigungen bei missbräuchlichen Kündigungen gefällt. Bemerkenswert daran ist für Rechtsanwalt Dr. iur. Gregori Werder und Rechtsanwalt MLaw Andreas Mikos aber vor allem, dass offenbar alle vergleichsweise geleistete Zahlungen als steuerbefreit erachtet werden, sofern sich deren Entschädigungscharakter wegen Missbräuchlichkeit aus den Umständen ergibt. Zu bedenken sind ausserdem die damit einhergehenden Auswirkungen auf sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht.
Welche Mitteilungspflichten bestehen im Bewerbungsverfahren?
Das Bundesgericht musste sich mit einer Beweisverfügung befassen, welche im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Verfahrens vom Arbeitsgericht erlassen worden war. Dabei ging es um die Frage, ob das strafrechtliche relevante Verhalten am vorherigen Arbeitsplatz für das neue Arbeitsverhältnis relevant ist. Rechtsanwältin lic. iur. Leena Kriegers-Tejura kommentiert das BGer-Urteil 4A_213/2022 vom 23. September 2022 und setzt sich mit den Offenbarungspflichten von Arbeitnehmenden im Bewerbungsverfahren auseinander.
Der Wortlaut eines Verordnungsartikels kann sich als zu eng erweisen; er kann aber auch aufgrund der Entwicklung in Schnittstellen-Rechtsgebieten nicht mehr zeitgemäss sein. Die konsequente Verfolgung der Argumentationslinien kann zu einer Änderung der Rechtsprechung führen.
Missbräuchliche Kündigung: Die undurchsichtige Glaskugel
Um die Missbräuchlichkeit der Kündigung wird oft gestritten. Trotzdem bleibt die gerichtliche Anerkennung derselben in der Praxis die Ausnahme. Dass Streitigkeiten betreffend die Missbräuchlichkeit dennoch mehrinstanzlich ausgetragen werden, hat oft mit Emotionen zu tun. RA MLaw Mauro Müller ordnet einen aktuellen Entscheid zu einer Alterskündigung ein und beleuchtet Chancen und Risiken bei Kündigungen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende.
Umgang mit Social Media-Aktivitäten von Mitarbeitenden
Dr. iur. Sara Licci , RA, nimmt den Entscheid, der eine gegen einen Sicherheitsbeamten der Kantonspolizei Genf ausgesprochene Kündigung infolge Hate Speech auf Facebook zum Gegenstand hatte, zum Anlass, einige Punkte zur Social Media-Nutzung im Betrieb zu erörtern. Schwierigkeiten bieten auch in diesem Zusammenhang die immer stärker verschwimmenden Grenzen zwischen Arbeitsplatz und Privatbereich.
Darf der Arbeitgeber eine Impfpflicht anordnen? Müssen die Arbeitnehmer*innen bei der Arbeit Masken tragen? Diese Fragen werden nach fast zweieinhalb Jahren Covid-Pandemie gerade auch mit Hinblick auf die kommenden Herbst- und Wintermonate mit neuer Aktualität diskutiert. Anhand der Impfpflicht bespricht Rechtsanwalt Christian Jungen die Grundlagen des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und welche Erkenntnisse aus der aktuellen Diskussion erhellen.
Die von der EU im Jahr 2019 erlassene Whistleblowing-Richtlinie ist bisher erst in Dänemark und Schweden umgesetzt worden. Weitere EU-Mitgliedstaaten ziehen nach. Das wird insbesondere für Schweizer Unternehmen mit Tochtergesellschaften in diesen Mitgliedstaaten bedeutsam.