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Öffentlich Bediensteter macht 1'507.18 Überstunden geltend, und erhält Recht

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Öffentlich Bediensteter macht 1'507.18 Überstunden geltend, und erhält Recht

Art. 321c OR kam als ergänzendes kommunales Recht zur Anwendung. Aufgrund des angeordneten Rotationsdienstes ausserhalb der regulären Arbeitszeit, handelte es sich um Überstunden. Weil diese wenn möglich durch Freizeit zu kompensieren waren, konnte man vom Beschwerdegegner nicht verlangen, allmonatlich die Anzahl Überstunden zu melden, da er sie allenfalls noch kompensiert hätte. Die Hochrechung der Überstunden anhand einer typischen Einsatzdauer war nicht willkürlich. Die Argumentation, dass erst am Ende des Arbeitsverhältnisses Klarheit über die Anzahl Überstunden bestehe, was die Fälligkeit und somit die Verjährungsfrist auslöse, war ebenfalls nicht willkürlich.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Kündigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung: Beschwerden von vier Berufsmilitärs abgewiesen

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Kündigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung: Beschwerden von vier Berufsmilitärs abgewiesen

Das Bundesgericht weist die Beschwerden von vier ehemaligen Berufsmilitärs des Kommandos Spezialkräfte der Schweizer Armee ab, deren Arbeitsverträge 2021 gekündigt wurden, weil sie die Covid-19-Impfung verweigert hatten. Angesichts der Notwendigkeit, die Betroffenen sofort im Ausland einsetzen zu können, war die angeordnete Impfpflicht verhältnismässig. Die Entlassungen beruhten damit auf sachlich hinreichenden Gründen.
iusNet AR-SVR 23.03.2023

Liegt "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber vor?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Liegt "Konversion" der Kündigung in eine Entlassung altershalber vor?

Weil es sich um einen vorsorgerechtlichen Anspruch handelte, den der Beschwerdeführer geltend machen wollte, durfte das Bundesgericht im personalrechtlichen Verfahren offen lassen, ob die Vorinstanz die Rechtsgrundlagen bundesrechtskonform herangezogen hatte.
iusNet AR-SVR 22.03.2023

Zwei grosse Änderungen im Anstellungsverhältnis des Kantons Zürich

Fachbeitrag
Öffentliches Personalrecht

Zwei grosse Änderungen im Anstellungsverhältnis des Kantons Zürich

Per 1. Oktober 2022 haben zwei zentrale Institute des Personalrechts des Kantons Zürich wesentliche Änderungen erfahren. Einerseits wurde das Verfahren der Kündigung bei mangelhafter Leistung und unbefriedigendem Verhalten verschlankt und andererseits wurden die Ansprüche auf Abfindung bei unverschuldeter Entlassung reduziert.
Bernadette Hess
iusNet AR-SVR 14.03.2023

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