Ferien- und Feiertagsanteil auch im summarischen Verfahren in die KAE einzuberechnen
Bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn sind wegen der Rechtsgleichheit Ferien- und Feiertagsanteile miteinzuberechnen.
Um Rechtsungleichheiten bei den kurzfristigen Anpassungen der Anspruchsvoraussetzungen im Bereich der KAE aufzufangen, fingierte das Seco unter betimmten Voraussetzungen den Gesuchseingang auf den 17. März 2020.
Änderungskündigung mit Lohnreduktion bis 30% zumutbar
Eine Änderungskündigung verbunden mit einer Lohnreduktion bis 30% ist zumutbar. Vor Bundesgericht war deshalb der Umfang des versicherten Verdienstes umstritten.
Triftiger Grund, der Arbeitsablehnung relativiert hätte, lag nicht vor
Obwohl kein triftiger Grund vorlag, um die Arbeitsablehnung zu relativeren, hatte die Vorinstanz die Einstellung in der Anspruchsberechtigung reduziert, was das Bundesgericht korrigierte.
Anspruch auf ALE für Frühpensionierte ausgeweitet - Änderung der Rechtsprechung
Das Bundesgericht ändert seine Rechtsprechung und wendet Art. 12 AVIV nicht mehr nur auf Arbeitslose an, die aus objektiven Gründen, sondern auch auf jene, die aus unverschuldeten subjektiven Gründen frühpensioniert wurden.
Spielraum für Lohnverhandlungen von Arbeitslosen ist eingeschränkt
Das Bundesgericht korrigierte einen Entscheid der Vorinstanz, welche die Lohnverhandlungen als entschuldbaren Grund für die Verletzung der Schadenminderungspflicht erachtet hatte.
Keine Kurzarbeitsentschädigung für längstens 90 Tage tätige Sexarbeiter*innen
Das Bundesgericht hob den Entscheid der Vorinstanz auf, der den Anspruch von Sexarbeiter*innen, die längstens 90 Tage in der Schweiz tätig sind, grundsätzlich bejahte.
Kurzarbeitsentschädigung für Arbeitnehmende von ausländischen Arbeitgebenden
In diesem, zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte, sich für das Bundesgericht die Frage, ob die Vorinstanz Bundesrecht verletzt hat, indem sie trotz Sitz der X. Ltd. im Vereinigten Königreich einen grundsätzlichen Anspruch der angemeldeten Arbeitnehmerin auf Kurzarbeitsentschädigung nach AVIG bejaht hat.
Zur Tragweite von Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG als Auffang- und Gefährdungstatbestand im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit eines Stellenvermittlungsbüros
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Tragweite von Art. 30 Abs. 1 lit. d AVIG (Einstellung in der Anspruchsberechtigung wegen nicht Annahme einer zumutbaren Arbeit) auseinander.