Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetz (Entschädigungssystem der Arbeitslosenkassen)
Am 9. Dezember 2022 hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Namen des Bundesrats die Vernehmlassung zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) eröffnet.
Der Wortlaut eines Verordnungsartikels kann sich als zu eng erweisen; er kann aber auch aufgrund der Entwicklung in Schnittstellen-Rechtsgebieten nicht mehr zeitgemäss sein. Die konsequente Verfolgung der Argumentationslinien kann zu einer Änderung der Rechtsprechung führen.
Arbeitslosenversicherung: Solidaritätsprozent fällt per 1. Januar 2023 weg
Aufgrund der finanziellen Erholung der Arbeitslosenversicherung wird das auf hohe Lohnbestandteile erhobene Solidaritätsprozent per 1. Januar 2023 wegfallen.
Die Umstände wurden von der zuständigen Kasse richtig gewürdigt, weshalb eine Haftung des Kantons entfiel. Bzgl. einer falschen Rechtsauskunft durch die Kasse wurde das Verschulden als leicht eingestuft und die Sache zur Ermessensausübung ans SECO zurückgewiesen.
Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner)
Am 10. Juni 2022 wurde das Eidgenössiche Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom Bundesrat beauftragt, die Vernehmlassung zur Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu eröffnen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am Mittwoch, 21. September 2022.
Ferien- und Feiertagsanteil auch im summarischen Verfahren in die KAE einzuberechnen
Bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn sind wegen der Rechtsgleichheit Ferien- und Feiertagsanteile miteinzuberechnen.
Um Rechtsungleichheiten bei den kurzfristigen Anpassungen der Anspruchsvoraussetzungen im Bereich der KAE aufzufangen, fingierte das Seco unter betimmten Voraussetzungen den Gesuchseingang auf den 17. März 2020.
Stellenmeldepflicht: WBF bestätigt die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022
Am 29. November 2021 bestätigte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022.