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Mit Covid-19 entgegen der Weisung an den Arbeitsplatz zurückgekehrt: fristlose Kündigung gerechtfertigt

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Mit Covid-19 entgegen der Weisung an den Arbeitsplatz zurückgekehrt: fristlose Kündigung gerechtfertigt

Der Beschwerdeführer wehrte sich vor Bundesgericht erfolglos gegen eine fristlose Entlassung aus dem öffentlichen Dienstverhältnis an der Universität Neuenburg.
iusNet AR-SVR 08.06.2023

Teilinvalidität im öffentlichen Dienst

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Teilinvalidität im öffentlichen Dienst

Der Kanton Waadt erachtete ein Arbeitsverhältnis für beendet, weil die Beschwerdegegnerin zwischenzeitlich für vollständig invalid erklärt wurde, obwohl sie ihre Restarbeitsfähigkeit für den Kanton Waadt aufwendete. Dass mit der Einschätzung der Invalidität etwas nicht stimmen konnte, hätte der Kanton Waadt deshalb merken müssen.
iusNet AR-SVR 10.05.2023

Kündigung nach unmöglicher Sicherheitsprüfung rechtens: keine Entschädigungspflicht

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Kündigung nach unmöglicher Sicherheitsprüfung rechtens: keine Entschädigungspflicht

Weil Sicherheitserklärung fehlte, war Anstellungsbedingung nicht erfüllt, weshalb Arbeitsverhälts beim VBS aufgelöst wurde, ohne dass Arbeitnehmer dafür entschädigt worden wäre.
iusNet AR-SVR 11.04.2023

Organisatorische Massnahme oder Verfügung?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Organisatorische Massnahme oder Verfügung?

Die Versetzung des Beschwerdeführers änderte die Anstellungsbedingungen nicht, war auch keine Sanktion und erforderlich, um den reibungslosen Betrieb der Gefängnisse zu gewährleisten. Dementsprechend handelte es sich bei der Versetzung um eine organisatorische Massnahme und keine anfechtbare Verfügung, weshalb die Vorinstanz zu Recht nicht auf seine Beschwerde eingetreten war.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Keine Persönlichkeitsverletzung eines Abteilungsleiters im Kanton Schwyz

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Keine Persönlichkeitsverletzung eines Abteilungsleiters im Kanton Schwyz

Der Beschwerdeführer vermochte nicht aufzuzeigen, inwiefern die Vorinstanz kantonales Recht willkürlich angewandt oder sonstwie Bundesrecht verletzt haben soll, indem sie die Nichtigkeit der Kündigung verneinte.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Öffentlich Bediensteter macht 1'507.18 Überstunden geltend, und erhält Recht

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Öffentlich Bediensteter macht 1'507.18 Überstunden geltend, und erhält Recht

Art. 321c OR kam als ergänzendes kommunales Recht zur Anwendung. Aufgrund des angeordneten Rotationsdienstes ausserhalb der regulären Arbeitszeit, handelte es sich um Überstunden. Weil diese wenn möglich durch Freizeit zu kompensieren waren, konnte man vom Beschwerdegegner nicht verlangen, allmonatlich die Anzahl Überstunden zu melden, da er sie allenfalls noch kompensiert hätte. Die Hochrechung der Überstunden anhand einer typischen Einsatzdauer war nicht willkürlich. Die Argumentation, dass erst am Ende des Arbeitsverhältnisses Klarheit über die Anzahl Überstunden bestehe, was die Fälligkeit und somit die Verjährungsfrist auslöse, war ebenfalls nicht willkürlich.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

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