Mit Covid-19 entgegen der Weisung an den Arbeitsplatz zurückgekehrt: fristlose Kündigung gerechtfertigt
Mit Covid-19 entgegen der Weisung an den Arbeitsplatz zurückgekehrt: fristlose Kündigung gerechtfertigt
Mit Covid-19 entgegen der Weisung an den Arbeitsplatz zurückgekehrt: fristlose Kündigung gerechtfertigt
A. war bei der Universität Neuenburg als Gebäudeverwalter angestellt. Ihm wurde mitgeteilt, dass sein Bürokollege positiv auf Covid-19 getestet worden war. Er wurde aufgefordert, einen Test zu machen. Falls er positiv wäre, hätte er gemäss Weisung per E-Mail nicht an den Arbeitsplatz zurückkehren dürfen. A. kehrte trotz positiven Testresultats zurück an die Universität, angeblich um gewisse Desinfektionsarbeiten durchzuführen. Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs wurde A. fristlos entlassen (Sachverhalt).
A. vermochte vor Bundesgericht keine Argumente vorzubringen, die fristlose Entlassung als ungerechtfertigt hätten erscheinen lassen können (E. 6-7).
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