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Parlament stimmt Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in Schlussabstimmung zu

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Parlament stimmt Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) in Schlussabstimmung zu

National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung vom 21. Juni 2019 der Änderung des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zugestimmt.
iusNet AR-SVR 02.07.2019

Postulat zur besseren Absicherung von selbständig Erwerbstätigen (18.3936)

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Postulat zur besseren Absicherung von selbständig Erwerbstätigen (18.3936)

Zur sozialen Absicherung von selbständig Erwerbenden, die im Bereich von Plattform-Arbeit oder anderen Formen der Gig-Economy tätig sind, soll mit einem Bericht des Bundesrates untersucht werden. Dies fordert ein Postulat, das im Dezember im Ständerat angenommen worden ist.
iusNet AR-SVR 25.01.2019

Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (ATSG) angenommen (Volksabstimmung vom 25.11.2018)

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten (ATSG) angenommen (Volksabstimmung vom 25.11.2018)

Eine Mehrheit der partizipierenden Stimmberechtigen hat in der nationalen Abstimmung vom 25. November 2018 einer Änderung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) (Gesetzliche Grundlage für die Überwachung von Versicherten) zugestimmt.
iusNet AR-SVR 26.11.2018

Observationen durch Sozialversicherungen: Vernehmlassung Verordnungsänderungen

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Invalidenversicherung
Unfallversicherung

Observationen durch Sozialversicherungen: Vernehmlassung Verordnungsänderungen

Der Bundesrat hat die Verordnungsbestimmungen für Observationen durch die Sozialversicherungen in die Vernehmlassung gegeben.
iusNet AR-SVR 21.09.2018

IV-Gutachten: Qualitätssicherung durch Transparenz

Kommentierung
Invalidenversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

IV-Gutachten: Qualitätssicherung durch Transparenz

Die BGer-Urteile 1C_461/2017 und 1C_467/2017 vom 27. Juni 2018 enthalten eine vorsichtig formulierte Empfehlung an die kantonalen IV-Stellen, Statistiken über die von Gutachtern attestierten Arbeitsunfähigkeiten zu führen. Philipp Egli nimmt diese Empfehlung in seiner Kommentierung auf und weist auf die Notwendigkeit einer Qualitätssicherung durch Transparenz hin.
Philipp Egli
iusNet AR-SVR 27.08.2018

Botschaft des Bundesrats zur Volksinitiative für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub (18.052)

Gesetzgebung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Botschaft des Bundesrats zur Volksinitiative für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub (18.052)

Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft vom 1. Juni 2018 Volk und Ständen die Initiative für einen Vaterschaftsurlaub abzulehnen. Die Initiative will einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub einführen, der über die EO entschädigt werden soll.
iusNet AR-SVR 08.06.2018

Rückwirkende Aufhebung der unentgeltlichen Verbeiständung im Sozialversicherungsverfahren (9C_827/2017, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Invalidenversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Rückwirkende Aufhebung der unentgeltlichen Verbeiständung im Sozialversicherungsverfahren (9C_827/2017, zur Publikation vorgesehen)

In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob im Sozialversicherungsverfahren eine rückwirkende Aufhebung der unentgeltlichen Verbeiständung möglich ist.
iusNet AR-SVR 24.05.2018

Ausstandsgesuch bei Gerichtsgutachten (PMEDA) (8C_863/2017)

Rechtsprechung
Unfallversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Ausstandsgesuch bei Gerichtsgutachten (PMEDA) (8C_863/2017)

Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss nicht ein, mit dem die Gutachterstelle PMEDA einen Auftrag für ein Gerichtsgutachten in der Unfallversicherung erhielt. Weder gilt der medizinische und fachliche Leiter der PMEDA als voreingenommen, noch begründet der Vorwurf von "fliegenden Gutachtern" (deutschen Ärzten) einen Ausstandsgrund. Weiter liegt in der gerichtlichen Anordnung eines Gutachtens in der Regel kein "nicht wiedergutzumachender Nachteil" im Sinne von Art. 93 BGG.
iusNet AR-SVR 07.05.2018

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