Auskunftsanspruch bei Lebensversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge beschränkt
Das Auskunftsrecht bei Lebensversicherungen ausserhalb der beruflichen Vorsorge ist durch den Schutz von Geschäftsgeheimnissen beschränkt und auch der Anspruch auf versicherungsmathematische Überprüfung der Leistungen erweitert den Anspruch nicht.
Wenn sich das Nichtbestehen eines Anspruchs direkt aus den Akten ergibt, bedarf es für die Auslösung des Verwirkungsfristenlaufs keines "zweiten Anlasses".
Kündigung des leitenden Arztes am Universitätsspital Zürich rechtmässig
Wenn ein Konflikt derart verhärtet ist, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses das mildeste Mittel darstellt, bedarf es auch keiner Bewährungszeit mehr.
Mit Urteil vom 9. März 2022 (8C_256/2021) hat das Bundesgericht in einem Fall zur Invalidenversicherung aktuelle Fragen der Invaliditätsbemessung aufgegriffen. Im Kommentar werden einige Streitpunkte kurz erwähnt und eingeordnet.