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Kürzung der BVG-Leistungen wegen Kumulation nach Eintritt des ordentlichen Rentenalters

Rechtsprechung
Berufliche Vorsorge

Kürzung der BVG-Leistungen wegen Kumulation nach Eintritt des ordentlichen Rentenalters

Obgleich in Art. 24a BVV2 nicht ausdrücklich festgehalten, ist die Norm konzipiert, um nach Eintritt des Rentenalters überhöhte Gesamtrentenansprüche zu verhindern.
iusNet AR-SVR 08.03.2022

Normalarbeitsvertrag im Sektor Herstellung von elektrischem Material

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Normalarbeitsvertrag im Sektor Herstellung von elektrischem Material

Die Festlegung eines Mindestlohns durch einen obligatorischen Normalarbeitsvertrag im Sektor der Herstellung von elektrischem Material ist rechtmässig, weil der Ermessensspielraum gemäss Art. 360b Abs. 3 OR nicht überschritten wurde. Weil die Feststellung der durch Art. 360b Abs. 1 OR eingesetzten tripartiten Kommission, ob Lohndumping (im Sinne von Art. 360a OR) vorliegt, eine politische und legislative Komponente hat, ist der Ermessensspielraum besonders gross.
iusNet AR-SVR 08.03.2022

Wenn Freigestellter (einvernehmlich) neue Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist antritt, hat er keinen Anspruch auf die Lohndifferenz

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Wenn Freigestellter (einvernehmlich) neue Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist antritt, hat er keinen Anspruch auf die Lohndifferenz

Ein Freigestellter kündigte an, eine neue Stelle vor Ablauf der Kündigungsfrist anzutreten, was die Arbeitgeberin akzeptierte. Aus diesem Grund entstand kein Anspruch auf die Lohndifferenz ihr gegenüber.
iusNet AR-SVR 08.03.2022

Gibt es eine arbeitsrechtliche Methode?

Fachbeitrag

Gibt es eine arbeitsrechtliche Methode?

Das Arbeitsrecht wird wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von den Gerichten und ihrer Rechtsprechung geprägt. Wenn die Gerichte eine so prägende Taktgeberfunktion einnehmen, gewinnen auch die von ihnen dabei zu beachtenden Regeln an Bedeutung. Wie finden Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter ihr Recht? Welche Regeln haben sie dabei zu befolgen? Und: Halten sie sich auch daran? Damit ist die Frage der anwendbaren Methode angesprochen. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der in der Schweiz noch unerforschten Frage, ob für das Arbeitsrecht eigene methodische Regeln zur Anwendung gelangen, die sie von den allgemeinen Lehren der juristischen Methodenlehre unterscheiden. Oder kurz gefragt: Gibt es eine arbeitsrechtliche Methode?
SJZ-RSJ 6/2021 | S. 271

Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht | Le point sur le droit des assurances sociales

Fachbeitrag

Entwicklungen im Sozialversicherungsrecht | Le point sur le droit des assurances sociales

Wie in anderen Rechtsgebieten schreitet auch im Sozialversicherungsrecht die Rechtsetzung stetig voran. Dabei zeigen die parlamentarischen Beratungen in wohl vermehrtem Masse, dass Kompromisse weniger gefunden werden als zuvor und dass damit die weitere Entwicklung im Sozialversicherungsrecht eher verlangsamt wird. Im Folgenden wird auf einige zentrale Projekte hingewiesen.
SJZ-RSJ 23/2021 | S. 1120

Entwicklungen im Arbeitsrecht | Le point sur le droit du travail

Fachbeitrag

Entwicklungen im Arbeitsrecht | Le point sur le droit du travail

2020 war im Hinblick auf die Tätigkeit des Gesetzgebers im Bereich Arbeitsrecht ein äusserst «ertragreiches» Jahr. Zuallererst zu nennen ist dabei der arbeitsrechtliche Teil des Gesetzgebungspaketes, das durch die Corona-Krise in Gang gesetzt wurde. Am Anfang standen verschiedene, sich rasch ablösende Notverordnungen, die etwa die Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeitsentschädigung, die Möglichkeit der Ausrichtung von EO-Taggeldern bei notwendiger Kinderbetreuung infolge Schulschliessung oder Aspekte des Homeoffice namentlich bei besonders gefährdeten Arbeitnehmenden regelten...
SJZ-RSJ 13/2021 | S. 646

Vor der zweiten "Welle" war Arbeitsausfall voraussehbar

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht

Vor der zweiten "Welle" war Arbeitsausfall voraussehbar

Weder das Risiko einer zweiten "Welle" in den Wintermonaten noch die Reaktion der Behörden waren im September 2020 unvorhersehbar. Zudem hätten vorsorglich alternative Geschäftsmodelle zur Minimierung der Ausfälle entwickelt werden können. (Erneuter) Coronabedingter Arbeitsausfall gehört zum Betriebsrisiko.
iusNet AR-SVR 14.03.2022

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