Kürzung der BVG-Leistungen wegen Kumulation nach Eintritt des ordentlichen Rentenalters
Kürzung der BVG-Leistungen wegen Kumulation nach Eintritt des ordentlichen Rentenalters
Kürzung der BVG-Leistungen wegen Kumulation nach Eintritt des ordentlichen Rentenalters
Im Nachgang eines Fahrradunfalls erhielt A. Leistungen der IV und der UV. Nach der vorzeitigen Pensionierung richteten ihm die ehemalige Arbeitgeberin und die Pensionkasse Leistungen aus. Bei Eintritt des ordentlichen Rentenalters wollte ihm die Pensionskasse keine halbe Invalidenrente auszahlen, weil eine Kürzung zulässig sei (Sachverhalt).
Kommen bei Invaliditätsfällen zu den Leistungen der 1. und 2. Säule weitere Leistungen hinzu, wie etwa solche nach UVG oder MVG respektive vergleichbarer ausländischer Leistungserbringer, kann die Summe der Leistungen nach dem Rentenalter höher sein als die Altersrenten, die vergleichbare Personen ohne Invalidität erhalten würden. Der per 1. Januar 2011 in Kraft gesetzte Art. 24 Abs. 2bis Satz 1 BVV2 war von Anfang an als temporärer Behelf konzipiert, um zu verhindern, dass als Folge einer Entwicklung in der Rechtsprechung nach dem Rentenalter in gewissen Fällen überhöhte Gesamtrentenansprüche entstanden. Die Revision des UVG per 1. Januar 2017 bezweckte in erster Linie die Schaffung der Möglichkeit, einen Teil der UVG-Renten bei Eintritt der rentenbeziehenden Personen in das AHV-Rentenalter neu kürzen zu können, um eine...
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