Fristlose Kündigung ohne Entschädigung (4A_431/2017)
Eine sofortige Freistellung infolge Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ohne Lohnzahlung und ohne Einverständnis des Arbeitnehmers kann einer fristlosen Kündigung gleichgesetzt werden.
Stellenmeldepflicht tritt per 1. Juli 2018 in Kraft
Per 1. Juli 2018 wird die Stellenmeldepflicht eingeführt. Ab diesem Datum sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) Stellen in Berufsarten mit schweizweit mind. 8 Prozent Arbeitslosigkeit zu melden.
Anspruch auf rechtliches Gehör im Rahmen der Abklärung an Ort und Stelle betreffend Hilflosigkeit (9C_762/2017)
In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob einem Abklärungsbericht betreffend Hilflosigkeit Beweiswert zukommt, wenn im Rahmen der Abklärung an Ort und Stelle das Gespräch lediglich zwischen der Tochter der versicherten Person und der Abklärungsperson stattfand und letztere zwar anwesend war, aber überhaupt nicht in das Gespräch einbezogen wurde.
Invaliditätsbemessung: Zumutbarkeit der Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit (9C_771/2017)
In diesem Anwendungsfall hatte das Bundesgericht die Frage zu beurteilen, ob einem 50jährigen selbständigen Servicemonteur ein Berufswechsel in eine unselbständige Hilfsarbeit zumutbar sei.
Das nationale Recht kann vorsehen, dass das Arbeitsentgelt eines Arbeitnehmers für die Arbeitszeit vom Arbeitsentgelt für die Ruhezeit abweicht. Es ist jedoch nicht zulässig, die unionsrechtliche Definition von Arbeitszeit einzuschränken.
Persönlichkeitsverletzung durch cholerischen, abschätzigen Vorgesetzten (4D_72/2017)
Eine Persönlichkeitsverletzung gegenüber dem Arbeitnehmer kann auch vorliegen, wenn Verhaltensweisen der Arbeitgeberin einzeln genommen noch tolerierbar sind, aber in ihrer Intensität und Häufigkeit mit der Zeit zunehmen.
Arbeitgebereigenschaft bei langjähriger Entsendung
Auch wenn keine Befristung und keine Rückehrgarantie aus der Entsendevereinbarung ersichtlich ist, ist bei einer Entsendung innerhalb eines Konzerns im Einzelfall festzustellen, ob mit dem Einsatzbetrieb (empfangender Betrieb) ein Arbeitsvertrag entsteht.
Zur (hypothetischen) Abgrenzung von Arbeitslosen- und Insolvenzentschädigung nach einer Freistellung (8C_526/2017)
In diesem Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Abgrenzung der Anspruchsvoraussetzungen der beiden Leistungsarten Arbeitslosenentschädigung und Insolvenzentschädigung nach einer Freistellung auseinander.
(Keine) Parteientschädigung an nicht anwaltlich vertretene Partei (9C_877/2017)
In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob Art. 52 Abs. 3 ATSG die Zusprechung einer Parteientschädigung auch unabhängig von einer Rechtsvertretung bei Vorliegen besonderer Umstände, etwa besonderer Aufwendungen oder Schwierigkeiten, zulässt.