Rückwirkende Aufhebung der unentgeltlichen Verbeiständung im Sozialversicherungsverfahren (9C_827/2017, zur Publikation vorgesehen)
In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob im Sozialversicherungsverfahren eine rückwirkende Aufhebung der unentgeltlichen Verbeiständung möglich ist.
Nichtbewilligung der Ausübung bestimmter Aufgaben von Polizeiangehörigen (2C_613/2017)
Die Verweigerung der Bewilligung gewisser Aufgaben aus dem Berufsbereich von Polizeiangehörigen ist ein schwerer Eingriff, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf.
Leidenbedingter Abzug vom Tabellenlohn infolge Teilzeitpensums (Bestätigung der Praxis, 8C_211/2018)
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, welcher leidensbedingte Abzug vom Tabellenlohn bei Männern vorzunehmen ist, welche aus gesundheitlichen Gründen nur noch teilzeitlich erwerbstätig sein können.
Zum Stellenwert von Administrativgutachten in Unfallversicherungsverfahren (Bestätigung der Praxis, 8C_725/2017)
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, inwiefern ein Administrativgutachten für das Beschwerdeverfahren beweiswertig ist und unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf ein Gerichtsgutachten besteht.
Bestätigung der Praxis zur Adäquanzprüfung in der Unfallversicherung (8C_801/2017)
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit dem Vorwurf der Diskriminierung von organisch nicht nachweisebaren Beschwerden gegenüber von solchen, die apparativ/bildgebend erklärbar sind, auseinander.
Spezifische Fragen zur Befangenheit von Gerichtspersonen und zum rechtlichen Gehör (8C_709/2017)
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil befasste sich das Bundesgericht einerseits mit der Zulässigkeit der Mehrfachbefassung von Gerichtspersonen bei Rückweisungen. Anderseits setzte es sich mit der Frage auseinander, wie es sich im Licht von Art. 29 Abs. 2 BV mit dem Recht auf mündliche Anhörung verhält.
Zu den Anforderungen an die rechtliche und tatsächliche Begründung kantonaler Entscheide gemäss Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG (8C_204/2018)
In diesem in 3er-Besetzung ergangenen Urteil hob das Bundesgericht einen kantonalen Entscheid wegen ungenügender Begründung i.S.v. Art. 112 Abs. 1 lit. b BGG und Art. 61 lit. h ATSG auf.