Kündigung wegen jahrelangen unfreundlichen Verhaltens gegenüber Kundschaft (BVGer A-6032/2017)
Eine Weiterbeschäftigung kann verlangt werden, wenn eine Kündigung entweder wegen der allgemeinen Verwaltungsgrundsätze nichtig ist oder wenn die Kündigungsverfügung qualifiziert rechtswidrig ist.
Ausstandsgesuch bei Gerichtsgutachten (PMEDA) (8C_863/2017)
Das Bundesgericht tritt auf eine Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss nicht ein, mit dem die Gutachterstelle PMEDA einen Auftrag für ein Gerichtsgutachten in der Unfallversicherung erhielt. Weder gilt der medizinische und fachliche Leiter der PMEDA als voreingenommen, noch begründet der Vorwurf von "fliegenden Gutachtern" (deutschen Ärzten) einen Ausstandsgrund. Weiter liegt in der gerichtlichen Anordnung eines Gutachtens in der Regel kein "nicht wiedergutzumachender Nachteil" im Sinne von Art. 93 BGG.
Schiedsfähigkeit von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten (4A_7/2018, zur Publikation vorgesehen)
Die Mitteilung des Fussballtrainers, dass Trainings erst wieder nach einer persönlichen Besprechung mit dem Sportchef durchgeführt werden, stellt unter Betrachtung der Gesamtumstände noch keine Arbeitsverweigerung dar.
Bahnangestellter mit sicherheitsrelevanten Aufgaben muss wahrheitsgetreue Angaben bezüglich seiner psychischen Gesundheit machen (A-4718/2017)
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 13. März 2018 die Beschwerde eines Mitarbeiters der SBB abgelehnt. Mehrere Tatsachen sprachen für die Rechtmässigkeit der Kündigung, insbesondere hat der Beschwerdeführer falsche Angaben zu seinem Gesundheitszustand gemacht.
Revision (Art. 17 Abs. 1 ATSG) von Rentenzusprachen, welche auf einem Vergleich beruhen (8C_581/2017)
Das Bundesgericht befasste sich in diesem Urteil mit seiner Praxis, wonach auch rentenzusprechende Verfügungen, welche auf einem Vergleich beruhen, ohne Weiteres in Anwendung von Art. 17 Abs. 1 ATSG revidierbar sind.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen langjährigen schlechten Leistungen
Das Bundesamt für Statistik hat das Vorliegen von Leistungs- und Verhaltensmängeln einer Fachmitarbeiterin ausreichend dokumentiert. Deshalb war die ordentliche Kündigung gemäss Art. 10 Abs. 3 lit. b BPG rechtmässig.
Für Personensicherheitsprüfungen zur Beschäftigung bei Armee oder VBS sind lückenlose Informationen zur Vermögenslage vorzulegen (BVGer A-2677/2017)
Persönliche Auskünfte und unvollständige Informationen zur Vermögenslage reichen für eine abschliessende Risikoanalyse für eine Beschäftigung in einer Schlüsselfunktion bei Armee oder VBS nicht aus.
Kostenbeteiligung bei Schwangerschaft (9C_202/2018, zur Publikation bestimmt)
Behandlungskosten infolge einer extrauterinen Schwangerschaft («Eileiterschwangerschaft») vor der 13. Schwangerschaftswoche unterliegen der Kostenbeteiligung.
Zu den Auswirkungen der Di-Trizio-Praxis auf Wiedererwägungsfälle gemäss Art. 53 Abs. 2 ATSG (9C_358/2017, zur Publikation vorgesehen)
In diesem Urteil befasste sich das Bundesgericht im Lichte der Di-Trizio-Praxis mit der Frage, ob ein allein familiär bedingter Statuswechsel im Rahmen einer wiedererwägungsweisen Anspruchsüberprüfung zu einer Änderung der Bemessungsmethode führen dürfe.