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Öffentliches Personalrecht
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Kündigung wegen verweigerter Covid-19-Impfung: Beschwerden von vier Berufsmilitärs abgewiesen
Das Bundesgericht weist die Beschwerden von vier ehemaligen Berufsmilitärs des Kommandos Spezialkräfte der Schweizer Armee ab, deren Arbeitsverträge 2021 gekündigt wurden, weil sie die Covid-19-Impfung verweigert hatten. Angesichts der Notwendigkeit, die Betroffenen sofort im Ausland einsetzen zu können, war die angeordnete Impfpflicht verhältnismässig. Die Entlassungen beruhten damit auf sachlich hinreichenden Gründen.
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Lehrpersonen in Basel-Stadt werden nicht rechtsungleich entlöhnt
Es ist rechtlich in Ordnung, wenn Sportlehrpersonen im Kanton Basel-Stadt tiefer eingereiht werden als ihre Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien und Berufsfachschulen sowie Allgemeinen Gewerbeschulen.
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Keine Persönlichkeitsverletzung eines Abteilungsleiters im Kanton Schwyz
Der Beschwerdeführer vermochte nicht aufzuzeigen, inwiefern die Vorinstanz kantonales Recht willkürlich angewandt oder sonstwie Bundesrecht verletzt haben soll, indem sie die Nichtigkeit der Kündigung verneinte.
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Öffentlich Bediensteter macht 1'507.18 Überstunden geltend, und erhält Recht
Art. 321c OR kam als ergänzendes kommunales Recht zur Anwendung. Aufgrund des angeordneten Rotationsdienstes ausserhalb der regulären Arbeitszeit, handelte es sich um Überstunden. Weil diese wenn möglich durch Freizeit zu kompensieren waren, konnte man vom Beschwerdegegner nicht verlangen, allmonatlich die Anzahl Überstunden zu melden, da er sie allenfalls noch kompensiert hätte. Die Hochrechung der Überstunden anhand einer typischen Einsatzdauer war nicht willkürlich. Die Argumentation, dass erst am Ende des Arbeitsverhältnisses Klarheit über die Anzahl Überstunden bestehe, was die Fälligkeit und somit die Verjährungsfrist auslöse, war ebenfalls nicht willkürlich.
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Organisatorische Massnahme oder Verfügung?
Die Versetzung des Beschwerdeführers änderte die Anstellungsbedingungen nicht, war auch keine Sanktion und erforderlich, um den reibungslosen Betrieb der Gefängnisse zu gewährleisten. Dementsprechend handelte es sich bei der Versetzung um eine organisatorische Massnahme und keine anfechtbare Verfügung, weshalb die Vorinstanz zu Recht nicht auf seine Beschwerde eingetreten war.
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Sachverhalt nicht richtig erstellt: Urteil zurückgewiesen
Weil das Urteil auf einen nicht richtig erstellten Sachverhalt abgestützt wurde, wies das Bundesgericht das Urteil an die Vorinstanz zurück.
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Professor belästigte Studentinnen sexuell
Nach Vorwürfen der sexuellen Belästigung wurde die Anstellung eines ausserordentlichen Professors bedingt um ein Jahr verlängert und eine Administrativuntersuchung eingeleitet, was rechtens war.
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Kündigung nach unmöglicher Sicherheitsprüfung rechtens: keine Entschädigungspflicht
Weil Sicherheitserklärung fehlte, war Anstellungsbedingung nicht erfüllt, weshalb Arbeitsverhälts beim VBS aufgelöst wurde, ohne dass Arbeitnehmer dafür entschädigt worden wäre.
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Teilinvalidität im öffentlichen Dienst
Der Kanton Waadt erachtete ein Arbeitsverhältnis für beendet, weil die Beschwerdegegnerin zwischenzeitlich für vollständig invalid erklärt wurde, obwohl sie ihre Restarbeitsfähigkeit für den Kanton Waadt aufwendete. Dass mit der Einschätzung der Invalidität etwas nicht stimmen konnte, hätte der Kanton Waadt deshalb merken müssen.
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Mit Covid-19 entgegen der Weisung an den Arbeitsplatz zurückgekehrt: fristlose Kündigung gerechtfertigt
Der Beschwerdeführer wehrte sich vor Bundesgericht erfolglos gegen eine fristlose Entlassung aus dem öffentlichen Dienstverhältnis an der Universität Neuenburg.
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