Sie sind hier
Privates Individualarbeitsrecht
Privates Individualarbeitsrecht
Missbräuchliche Kündigung eines CEO?
Das Bundesgericht setzte sich in BGer Urteil 4A_44/2021 vom 2. Juni 2021 mit der Frage auseinander, ob die Entlassung eines CEO missbräuchlich war. RAin lic. iur. Leena Kriegers-Tejura trägt die wesentlichen Argumente des Entscheides zusammen und gibt Empfehlungen für die Praxis ab.
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitslosenversicherung
Stellenmeldepflicht: WBF bestätigt die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022
Am 29. November 2021 bestätigte das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022.
Privates Individualarbeitsrecht
"Lohnsplitting" ohne ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung nicht rechtens
Weil keine ausdrückliche oder konkludente Vereinbarung vorlag, fehlt die Grundlage dafür, einen Teil des Lohnes auf das Liegenschaftskonto, als Anteil an die Leasingrate und bar an den Ehemann der Klägerin zu übergeben, weshalb der entsprechende Lohn nachzuzahlen war.
Privates Individualarbeitsrecht
Unmittelbarkeit der fristlosen Kündigung nach mehr als 3 Monaten?
Das Bundesgericht schützte eine fristlose Kündigung, die nach mehr als drei Monaten ausgesprochen wurde, weil der zeichungsberechtigte Verwaltungsratspräsident vorher in den Ferien weilte.
Privates Individualarbeitsrecht
Schwere Pflichtverletzungen im Bereich Immobilien
Das Bundesgericht überprüfte mehrere Pflichtverletzungen im Bereich Immobilien und kam zum Schluss, dass sie einzeln und zusammen eine fristlose Kündigung rechtfertigten.
Privates Individualarbeitsrecht
Nebentätigkeit während 100%iger Arbeitsverhinderung nachgegangen - fristlose Kündigung gerechtfertigt
Wer einer meldepflichtigen Nebentätigkeit nachgeht und währenddessen zu 100% an der Haupttätigkeit verhindert ist, darf fristlos gekündigt werden.
Privates Individualarbeitsrecht
Wenn vertragliche Vereinbarungen nichtig sind
Nicht selten werden in der Praxis Arbeitsverträge geschlossen, welche der Arbeitgeberin Rechte einräumen, die nicht durchsetzbar sind. Der vorliegende Artikel greift das Beispiel von Vereinbarungen über die Rückzahlung von Ausbildungskosten auf, die durch Teilnahme an unternehmens- resp. betriebsspezifischen Schulungen anfallen. Die Arbeitnehmerin sieht sich durch solche Vereinbarungen bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit hohen Rückforderungssummen konfrontiert. Sind solche Rückzahlungsvereinbarungen rechtlich durchsetzbar? Wie so oft ist die Antwort auf Fragen dieser Art: «Es kommt darauf an».
Privates Individualarbeitsrecht
Arbeitsorganisatorische Abhängigkeit allein ist (noch) keine Subordination
Ein Zusammenarbeitsvertrag zwischen einer Anwältin und einer AG, die eine Anwaltskanzlei betreibt, war kein Arbeitsvertrag, weshalb das Arbeitsgericht auf die Klage nicht eintrat.
Privates Individualarbeitsrecht
Normalarbeitsvertrag im Sektor Herstellung von elektrischem Material
Die Festlegung eines Mindestlohns durch einen obligatorischen Normalarbeitsvertrag im Sektor der Herstellung von elektrischem Material ist rechtmässig, weil der Ermessensspielraum gemäss Art. 360b Abs. 3 OR nicht überschritten wurde. Weil die Feststellung der durch Art. 360b Abs. 1 OR eingesetzten tripartiten Kommission, ob Lohndumping (im Sinne von Art. 360a OR) vorliegt, eine politische und legislative Komponente hat, ist der Ermessensspielraum besonders gross.
Privates Individualarbeitsrecht
Missbräuchliche Kündigung und Ferienentschädigung
Einer in Kettenarbeitsverträgen angestellten Französischlehrerin wurde missbräuchlich gekündigt und die Voraussetzungen für den Einbezug des Ferienslohns waren nicht erfüllt, weshalb dieser nachbezahlt werden musste.
Seiten