Verletzung der Treuepflicht durch Nichtbefolgung der Covid19-Massnahmen
A. war seit September 2002 an der heutigen Berufsfachschule X. angestellt. Nach einer schriftlichen Verwarnung/Dienstanweisung und einer Verfügung betreffend vorsorgliche Einstellung im Amt mit Gewährung des rechtlichen Gehörs löste die Berufsfachschule X. das Arbeitsverhältnis auf.
Nachforderungen aus Arbeitsvertrag bei In-House-Pflege
E. arbeitete als In-House-Pflegerin bei einer 90-jährigen Pflege- und Betreuungsbedürftigen von 2013 bis 2019. E. machte verschiedene Nachforderungen geltend.
Arbeitslosenentschädigung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat am 3. Juli 2023 einen Vorentwurf zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) im Hinblick auf Personen mit arbeitgeberähnlicher Stellung angenommen und am 18. August 2023 für diesen das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.
Die Arbeitgeberin spielte ein doppeltes Spiel, indem sie der Arbeitnehmerin mittels Änderungskündigung eine Stelle anbot, dann jedoch die Bedenkfrist nicht abwartete, weshalb sie gegen Treu und Glauben verstiess und die Kündigung in ihrer Art und Weise missbräuchlich war.
Ein in der Tourismusbranche tätiger Arbeitgeber kündigt seinem Arbeitnehmer gestützt auf Art. 31 Abs. 1 OR wegen des vom Kanton verhängten Tätigkeitsverbots aufgrund der Covid19-Pandemie.
Bei Arbeitsverhältnissen auf Abruf ist zwischen echter und unechter Arbeit auf Abruf zu unterscheiden. Hierzu lässt sich dem Bundespersonalrecht nichts entnehmen.
Wird eine Frau mit gleichwertigen Qualifikationen für gleichartige Arbeit zu einem tieferen Lohn als ihre männlichen Arbeitskollegen eingestellt, liegt sehr wahrscheinlich eine unzulässige Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vor (Art. 3 GlG und Art. 8 Abs. 3 BV).
Kindergartenlehrpersonen des Kantons Basel-Stadt machten eine lohnmässige Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts gegenüber den Primarlehrpersonen geltend.