Das Bundesgericht musste überprüfen, ob der Sachverhalt bundesrechtskonform erstellt worden war hinsichtlich der fristlosen Entlassung einer arbeitnehmenden Person nach einer tätlichen Auseinandersetzung.
Das Bundesgericht schützte den vorinstanzlichen Entscheid, wonach eine Kündigung wegen illoyalen Verhaltens nicht als missbräuchlich eingestuft worden war.
Die Auflösung der Flohmarktatmosphäre in einem Kleiderladen - ein Drama in drei Akten
Das Bundesgericht hatte sich mit der missbräuchlichen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zwischen einem Verein, der einen Kleiderladen betreibt, und einer langjährigen Arbeitnehmerin auseinanderzusetzen.
Beweislastverteilung nach Einstellung der Krankentaggelder
Das Bundesgericht stellte klar, dass die versicherten Personen die Beweislast für eine etwaige Arbeitsunfähigkeit tragen, nachdem die Versicherungen die Krankentaggelder einstellen.
Unklarheit über Verfahrensart ist nicht leicht wiedergutzumachend nachteilig
Das Bundesgericht hatte zu überprüfen, ob die Vorinstanz zurecht nicht auf die Beschwerde eintrat, weil aus der Unklarheit der Verfahrensart kein nicht leicht widergutzumachender Nachteil entstehe.