iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Verhalten

Kündigung wegen jahrelangen unfreundlichen Verhaltens gegenüber Kundschaft (BVGer A-6032/2017)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Während sich mangelhafte Leistung durch objektive Kriterien messen lässt, ist die Beurteilung des Verhaltens von der subjektiven Beurteilung von Vorgesetzten abhängig. Dieser Umstand wird objektiviert, indem geprüft wird, ob das Verhalten die Abläufe stört und auch von Dritten als mangelhaft betrachtet wird.
iusNet AR-SVR-29.04.2018