Berichtszeitraum September 2020 bis September 2021
Wie in anderen Rechtsgebieten schreitet auch im Sozialversicherungsrecht die Rechtsetzung stetig voran. Dabei zeigen die parlamentarischen Beratungen in wohl vermehrtem Masse, dass Kompromisse weniger gefunden werden als zuvor und dass damit die weitere Entwicklung im Sozialversicherungsrecht eher verlangsamt wird. Im Folgenden wird auf einige zentrale Projekte hingewiesen.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass versicherte Personen, die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit nicht erwerbstätig waren, keinen Anspruch auf Taggelder der Invalidenversicherung haben.
Das Bundesgericht verneinte in diesem in 5er Besetzung ergangenen Urteil die Frage, ob bei Art. 19 Abs. 2 FamZG von einer unechten Gesetzeslücke auszugehen ist, weil diese Bestimmung den Anspruch von Nichterwerbstätigen auf Familienzulagen an das steuerbare Einkommen knüpft und dabei nicht zwischen verheirateten und unverheirateten Personen unterscheidet.