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Lohngleichheit

Lehrpersonen in Basel-Stadt werden nicht rechtsungleich entlöhnt

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

8C_302/2022 und 8C_303/2022

Es ist rechtlich in Ordnung, wenn Sportlehrpersonen im Kanton Basel-Stadt tiefer eingereiht werden als ihre Kolleginnen und Kollegen an Gymnasien und Berufsfachschulen sowie Allgemeinen Gewerbeschulen.
iusNet AR-SVR 05.04.2023

Diskriminierende Lohneinstufung zu den Vergleichsberufen?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht hiess die Beschwerde eines bei einer Regionalstelle bzw. im Ambulatorium der Psychiatrischen Universitätsklinik angestellten Psychologen gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich wegen diskriminierender Entlöhnung i.S.v. Art. 8 Abs. 3 BV i.V.m. Art. 3 Abs. 1 und 2 GlG teilweise gut. Die vorinstanzliche Verweigerung von zusätzlichen 0,25 Punkten für die Bewertung der Berufserfahrung bei der Einreihung sei aus der Luft gegriffen und willkürlich. Ob eine diskriminierende Einstufung zu den Vergleichsberufen vorliegt, könne aber erst beurteilt werden, wenn (durch das kantonale Gericht) abschliessend beurteilt ist, in welchem Umfang die Berufserfahrung allenfalls zu einer höheren Bewertung des Kriteriums «Ausbildung und Erfahrung (K1)» bei der Einreihung führt.
iusNet AR-SVR 13.03.2020

Schlussabstimmung im Parlament zum revidierten Gleichstellungsgesetz: Ja zu Lohnanalysen

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
- aktualisiert - 
Der Bundesrat setzt die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft.
iusNet AR-SVR 17.12.2018

Botschaft zur Änderung des Gleichstellungsgesetzes: Debatte im Nationalrat und Vorberatung durch Kommission (17.047)

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht
Die parlamentarische Debatte betreffend Durchführung von Lohngleicheitsanalysen durch Unternehmen im Zusammenhand mit der Änderung des Gleichstellungsgesetzes sind noch nicht abgeschlossen. Die vorberatende Kommission hat im Oktober einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet.
iusNet AR-SVR 26.10.2018

Keine Lohndiskriminierung von Kindergartenlehrkräften in SH (8C_56/2017)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Der Beruf der Kindergartenlehrperson ist nach ständiger Rechtsprechung ein klassischer Frauenberuf. Vorliegend fehlte es an einem Vergleich mit einem als gleichwertig ausgewiesenen Männerberuf oder geschlechtsneutralen Beruf, weshalb keine Lohndiskriminierung festgestellt werden konnte.
iusNet AR-SVR 26.03.2018

Keine diskriminierende Besoldung von Zürcher Kindergärtnerinnen (8C_696/2016)

Kommentierung
Öffentliches Personalrecht
Der Kommentar setzt sich mit dem Ergebnis des Bundesgerichts auseinander, wonach keine geschlechtsspezifische Benachteiligung von Kindergärtnerinnen bestehe, da die tieferen Gewichtungen ihrer Ausbildung und Arbeitszeit im Vergleich zu Berufsschullehrern und anderen männlich geprägten Berufen in der Verwaltung sachlich gerechtfertigt seien.
Sabine Steiger-Sackmann
iusNet AR-SVR 27.11.2017