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Schlussabstimmung im Parlament zum revidierten Gleichstellungsgesetz: Ja zu Lohnanalysen

Schlussabstimmung im Parlament zum revidierten Gleichstellungsgesetz: Ja zu Lohnanalysen

Gesetzgebung
Privates Individualarbeitsrecht

Schlussabstimmung im Parlament zum revidierten Gleichstellungsgesetz: Ja zu Lohnanalysen

Sowohl der National- wie auch der Ständerat hat am 14. Dezember 2018, dem letzten Tag der Wintersession 2018, der Revision des Gleichstellungsgesetzes zugestimmt. Zuvor hatte der Nationalrat in der Schlussberatung vom 3. Dezember 2018 die letzten Differenzen ausgeräumt und die Parlamentarier-  und Parlamentarierinnen waren dem Antrag der Mehrheit gefolgt, die Zustimmung war mit 99 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen erfolgt.

In der finalen Version des revidierten Gleichstellungsgesetzes sind folgende Neuerungen enthalten:

•    Unternehmen mit mindestens 100 Arbeitnehmenden müssen in Zukunft alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.

•    Unternehmen müssen ihre Angestellten und Aktionäre über die Ergebnisse informieren.

•    Ein Unternehmen wird von weiteren Analysen befreit, wenn es die Lohngleichheit einhält.

•    Für fehlbare Unternehmen sind weder Sanktionen noch Verpflichtungen zur Durchführung von Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit vorgesehen.

Der Nationalrat hatte sich schliesslich zu einer Pflicht für Unternehmen ab 100 beschäftigten...

iusNet AR-SVR 17.12.2018

 

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