Der EGMR setzt sich mit der Frage auseinander, ob die Möglichkeit zur Einschränkung des Streikrechts für öffentlich-rechtliche Angestellte auch ein generelles Streikverbot für Bahnangestellte oder Zugführer enthält. In seiner Abwägung setzt er sich zudem mit der Spruchpraxis des Ausschusses für Gewerkschaftsfreiheit der ILO auseinander.
Das Bundesgericht darf unabhängig von der Frage nach dem self-executing Charakter einer internationalen Norm die ILO-Übereinkommen 87 zur Konkretisierung von Art. 28 BV heranziehen.