Die Reform der beruflichen Vorsorge sieht die Sicherung der Renten, die Stärkung der Finanzierung sowie die Absicherung von Teilzeitbeschäftigten – und damit insbesondere von Frauen – vor. Der Vorschlag zur BVG-Reform wurde von den drei nationalen Verbänden der Sozialpartner ausgearbeitet (SAV, SBG und Travail.Suisse). Der Bundesrat hat diesen nun an seiner Sitzung vom 13. Dezember in die Vernehmlassung gegeben. Fristablauf ist am 27. März 2020.