iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

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Genugtuung

Schadenersatz und Genugtuung wegen sicherheitsmangelhafter Maschinen

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Weil Schneidpressen den sicherheitstechnischen Anforderungen nicht einmal in Ansätzen genügt und Sicherheitsmängel aufgewiesen haben, haftet eine Arbeitgeberin für die eingetretenen Schäden nach einem Arbeitsunfall.
iusNet AR-SVR 24.08.2022

Verhalten des Arbeitgebers nicht kausal für Gesundheitsstörung des Arbeitnehmers

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Das Verhalten des Arbeitgebers im Kontext von finanziellen Unregelmässigkeiten im Betrieb war nicht ursächlich für die Gesundheitsstörung des Arbeitnehmers.
iusNet AR-SVR 27.06.2022

Höhe der Entschädigung bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz - Genugtuungsanspruch

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt den Entscheid der Schweizerischen Bundesbahnen SBB bezüglich der sexuellen Belästigung einer ihrer Angestellten vollumfänglich. Die SBB anerkannten in ihrem im November 2016 ergangenen Entscheid die sexuelle Belästigung durch sexistische Witze bestimmter Arbeitskollegen und sprachen ihr eine Entschädigung von einem Medianlohn zu. Die Forderung um eine Entschädigung von vier Medianlöhnen sowie nach einer Genugtuung weist das Gericht ab.
iusNet AR-SVR 16.12.2018

Die Rechtsnatur der Entschädigung bei missbräuchlichen Kündigungen nach Art. 336a OR und ihr Verhältnis zu Art. 49 OR

Kommentierung
Privates Individualarbeitsrecht
In einem nicht zur Publikation vorgesehenen Urteil (4A_482/2017) vom 17. Juli 2018 setzt sich das Bundesgericht unter anderem mit der Rechtsnatur der Entschädigung infolge missbräuchlicher Kündigungen nach Art. 336a OR und ihrem Verhältnis zum Genugtuungsanspruch zu Art. 49 OR im Zusammenhang mit Art. 328 OR auseinander. Aus dem Urteil wird ersichtlich, dass das Bundesgericht seine Rechtsprechungslinie zur Entschädigungspflicht bei missbräuchlichen Kündigungen fortsetzt. Die Entschädigung gemäss Art. 336a OR verfolgt – neben den pönalen – auch Genugtuungszwecke, weil sie die einer missbräuchlichen Kündigung inhärente seelische Unbill ausgleicht. Im Falle einer missbräuchlichen Kündigung bleiben der Arbeitnehmerin grundsätzlich weitere Ansprüche aus anderen Rechtstiteln vorbehalten. Ein kumulativer Genugtuungsanspruch nach Art. 49 OR wird allerdings nur in ausserordentlichen Fällen anerkannt. Im vorliegenden Fall konnte eine solche Ausnahmesituation nicht nachgewiesen werden.
Eylem Demir
iusNet AR-SVR 23.09.2018

Persönlichkeitsverletzung durch cholerischen, abschätzigen Vorgesetzten (4D_72/2017)

Rechtsprechung
Privates Individualarbeitsrecht
Art. 328 Abs. 1 OR schützt die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden am Arbeitsplatz und damit vor Mobbing. Das inkorrekte Verhalten eines Arbeitgebers gegenüber mehreren Mitarbeitenden schliesst das Vorliegen von Mobbing gegenüber einer bestimmten Mitarbeiterin nicht per se aus.
iusNet AR-SVR 21.06.2018