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Drohung

Entlassung verhältnismässig bei gravierenden Führungsmängeln während der Probezeit im öffentlichen Dienstverhältnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Dem Beschwerdeführer wurden gravierende Führungsmängel vorgeworfen, u.a. mangelhafte Kommunikation sowohl mit seinen Untergebenen als auch mit Klientinnen und Klienten sowie wiederholte sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen und Drohungen diesen gegenüber. Da diese schwerwiegenden und wiederholten Verfehlungen für seinen Vorgesetzten nicht akzeptabel waren, wurde sein Dienstverhältnis aufgelöst.

Willensmängel bei der Vereinbarung eines Aufhebungsvertrages

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht stützte den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, in welchem die Vorinstanz die Beschwerde eines ehemaligen Angestellten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) gegen den Entscheid der ETH-Beschwerdekommission wegen Willensmängeln abwies und den abgeschlossenen Aufhebungsvertrag als gültig erachtete.
iusNet AR-SVR 20.10.2019