Das neue Gesetz sieht eine Lohnfortzahlung für die Betreuung von Familienmitgliedern sowie Lebenspartnerinnen und -partnern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen während einer kurzzeitigen Abwesenheit von maximal drei Tagen pro Ereignis vor. Ebenfalls wird der Betreuungsurlaub für schwer kranke oder verunfallte Kinder ausgebaut.
Dr. iur. Martina Filippo nimmt das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege zum Anlass, um die damit einhergehenden Änderungen in der Angehörigenpflege aufzuzeigen und vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklungen sowie der sozialversicherungsrechtlichen Eigenheiten der Schweiz auf zahlreiche weiterhin ungeklärte Fragen hinzuweisen.
Der Nationalrat hat in seiner SItzung vom 23. September 2019 dem Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenpflege fast in allen Punkten zugestimmt, mit 129 zu 48 Stimmen, bei 7 Enthaltungen. Er spricht sich damit klar für einen gesetzlichen Betreuungsurlaub für erwerbstätige Eltern kranker Kinder und von erwerbstätigen Personen mit kranken Angehörigen aus.