Aufgrund der finanziellen Erholung der Arbeitslosenversicherung wird das auf hohe Lohnbestandteile erhobene Solidaritätsprozent per 1. Januar 2023 wegfallen.
Vakante Stellen in einer Berufsart mit einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent oder mehr müssen ab 1. Juli 2018 der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) gemeldet werden. Auf www.arbeit.swiss hat das SECO dazu bereits im April eine Liste erstellt.