Urteilsbesprechung BGer 4A_117/2023 vom 15. Mai 2023
Das Bundesgericht durfte sich erneut mit der Frage einer Kündigung im Alter befassen, wobei die Missbräuchlichkeit im Raum stand. Dies aufgrund der Art und Weise wie die Kündigung erfolgt war.
Kündigung nach 30-jähriger Dienstzeit elf Monate vor der Pensionierung, ohne eine sozialverträglichere Alternative in Erwägung zu ziehen, ist missbräuchlich.