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Verschiedene Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)

Verschiedene Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)

Gesetzgebung

Verschiedene Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)

Der Entwurf sieht eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) vor. Eine Anpassung des AIG soll den Entwicklungen im Migrationsbereich Rechnung tragen. 
Dabei sind insbesondere folgende Änderungen vorgesehen:

  • Die Aufhebung der Bewilligungspflicht für den Wechsel von einer unselbständigen zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit von Inhaberinnen und Inhabern einer Aufenthaltsbewilligung.
  • Bei Erteilung einer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung muss der Lebensmittelpunkt in der Schweiz liegen. 
  • Die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Publikation der Verwaltungssanktionen des SEM gegen Luftverkehrsunternehmen.
  • Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die Anwesenheitspflicht in der zugewiesenen Unterkunft im Rahmen des Wegweisungsvollzugs.
  • Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, dass kantonale Justizvollzugsbehörden bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf besonders schützenswerte Daten im zentralen Migrationsinformationssystem zugreifen können. 

Alle interessierten Personen können bis zum 29. März 2024 Stellung nehmen. 

iusNet AR-SVR 24.01.2024

 

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