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Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Gesetzgebung
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung

Im Auftrag des Bundesrates eröffnete das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am 11. März 2022 das Vernehmlassungsverfahren für die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung. 

Das Änderungspaket beinhaltet folgende Punkte: 

  • Datenweitergabe der Versicherer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung: Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) wurde beschlossen, dass die Informationserhebung grundsätzlich gruppiert erfolgen muss und dass die Erhebung und Verwendung von Individualdaten nur für Zwecke zugelassen ist, welche diesen Detailierungsgrad auch benötigen. Aufgrund dieser Änderung muss die Verordnung über die Krankenversicherung entsprechend angepasst werden. 
  • Datenbekanntgabe im Tarifwesen für ambulante Behandlung: Durch Art. 47b KVG wird die gesetzliche Grundlage für die Datenbekanntgabe im Tarif für ambulante Behandlungen geschaffen. In der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) wird die Art der Daten geregelt, welche bekannt gegeben werden. Diese Änderung ist Bestandteil des Kostendämpfungspakets 1a. 
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iusNet AR-SVR 25.03.2022

 

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